Theurer & Vos berät Banken, Finanzdienstleister und Lieferanten im Vorfeld der Insolvenz in Fragen der insolvenzoptimierten und insolvenzfesten Gestaltung von Verträgen sowie Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen.

Zeichnet sich die wirtschaftliche Krise eines Vertragspartners ab, verbleiben nur noch eingeschränkte Handlungsmöglichkeiten, das Vertragsverhältnis insolvenzfest und haftungsfrei an das erhöhte Ausfallrisiko anzupassen. Wir beraten unsere Mandanten in allen Fragen der Modizifierung, Beendigung, Abwicklung und Fortführung ihrer Vertragsverhältnisse im Vorfeld sowie nach Einleitung des Insolvenzverfahrens. Ziel ist es, für unsere Mandanten wirtschaftlich und praktisch optimale Lösungswege zu finden.

Gesellschafter und im Besonderen Geschäftsführer sehen sich in der Insolvenz einer Vielzahl von Haftungs- und sonstigen Erstattungsansprüche ausgesetzt. Wir beraten Gesellschafter und Geschäftsführer im Vorfeld der Insolvenz zur Vermeidung späterer Inanspruchnahmen durch Insolvenzverwalter und Gläubiger. Ebenso vertreten wir Gesellschafter und Geschäftsführer insolventer Unternehmen im Falle der Inanspruchnahme durch Insolvenzverwalter und/oder Gläubiger.